Neure­ge­lung §14a EnWG 
Steu­er­bare Verbrauchs­ein­rich­tungen und Netz­an­schlüsse

Um die Ziele der Ener­gie­wende zu errei­chen, wird sich die Zahl der Lade­ein­rich­tungen für Elek­tro­fahr­zeugen, Wärme­pumpen sowie PV-Anlagen und Batte­rie­spei­cher­sys­teme erhöhen. Diese Anwen­dungen belasten das Netz stärker als herkömm­liche Verbrau­cher und eine höhere Gleich­zei­tig­keit der Nach­frage ist zu erwarten. Um die Netz­sta­bi­lität sicher­zu­stellen und gleich­zeitig den Betrieb dieser Verbrauchs­ein­rich­tungen mit möglichst wenig steu­ernden Eingriffen zu ermög­li­chen, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neure­ge­lung gemäß §14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG) der Bundes­netz­agentur. 

Die Rege­lung sieht vor, dass Netz­an­schlüsse für Verbrauchs­ein­rich­tungen nicht mehr verwei­gert, und somit verein­facht und beschleu­nigt werden und die Nutzer gleich­zeitig von redu­zierten Netz­ent­gelten profi­tieren. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netz­ori­en­tierte Steue­rung der steu­er­baren Verbrauchs­ein­rich­tungen bei hoher Netz­be­las­tung akzep­tieren. 

HagerEnergiemanagment

 

Quelle und weitere Information unter: Hager